Gesundheit
In der Steuerberatung für Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe bestehen gewerbesteuer- und umsatzsteuerliche Besonderheiten. Bei der Vertragsgestaltung ist neben dem Gesellschafts- und allgemeinen Wirtschaftsrecht auch das Medizinrecht zu berücksichtigen. Mit den einschlägigen Branchen- und Spezialkenntnissen ergänzen wir unsere klassische Steuer- und Rechtsberatung.
Unsere Leistungen
- Beratung bei Praxisabgabe und Niederlassung
- Gründung, Gesellschafterwechsel, Trennung bei BAG, MVZ, Praxis- oder Apparategemeinschaft
- Umstrukturierungen wie Formwechsel von GbR in PartG (mbB) oder GmbH sowie Einbringung von Praxen in (ü)BAG
- Gesellschaftsvertrag, Praxismietvertrag, Arbeitsverträge (nicht)ärztliches Personal
- Unterstützung in berufsrechtlichen Fragestellungen
- Begleitung von Zulassungsverfahren
- branchenspezifische Steuerberatung