Öffentliche Daseinsvorsorge

Steuerberatung für Kommunen und Landkreise erfordert einschlägige Branchen- und Spezialkenntnisse. Häufig ist das öffentliche Verwaltungsrecht vorgreiflich für die zutreffende steuerliche Beurteilung. Unsere Steuerberatung umfasst den gesamten Bereich der örtlichen Daseinsvorsorge

  • Versorgung mit Vertrieb und Netzbetrieb (Strom, Gas, Wasser, Wärme)
  • Entsorgung (Abfall, Abwasser)
  • Verkehr (ÖPNV, Parken)
  • soziale Infrastruktur (Bäder, Bildung, Kultur, Sport)
  • Wohnungsunternehmen
  • gemeinnützige Einrichtungen
  • Erschließungsgesellschaften

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen der klassischen Steuerberatung werden branchenspezifisch ergänzt

  • steuerliche Besonderheiten bei öffentlichen Rechtsformen (Regiebetrieb, Eigenbetrieb, AöR, Verband)
  • Begleitung von Privatisierung oder Rekommunalisierung
  • Kooperationen zwischen Betrieben und/oder Kommunen
  • Beteiligung privater Dritter
  • Betriebsführungs- und Betreibermodelle
  • Abgrenzung Betrieb gewerblicher Art (BgA) - hoheitlicher Bereich
  • Gestaltung von steuerlichen Querverbund und Einlagemodellen
  • Umsatzsteuerneutrale Gestaltung von Zuschüssen der öffentlichen Hand
  • Optimierung des Vorsteuerabzugs

Kneilmann Steuern & Recht GmbH

Steuerberatungsgesellschaft

Rechtsanwaltsgesellschaft

Lise-Meitner-Str. 10

31515 Wunstorf

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