Öffentliche Daseinsvorsorge
Steuerberatung für Kommunen und Landkreise erfordert einschlägige Branchen- und Spezialkenntnisse. Häufig ist das öffentliche Verwaltungsrecht vorgreiflich für die zutreffende steuerliche Beurteilung. Unsere Steuerberatung umfasst den gesamten Bereich der örtlichen Daseinsvorsorge
- Versorgung mit Vertrieb und Netzbetrieb (Strom, Gas, Wasser, Wärme)
- Entsorgung (Abfall, Abwasser)
- Verkehr (ÖPNV, Parken)
- soziale Infrastruktur (Bäder, Bildung, Kultur, Sport)
- Wohnungsunternehmen
- gemeinnützige Einrichtungen
- Erschließungsgesellschaften
Unsere Leistungen
Unsere Leistungen der klassischen Steuerberatung werden branchenspezifisch ergänzt
- steuerliche Besonderheiten bei öffentlichen Rechtsformen (Regiebetrieb, Eigenbetrieb, AöR, Verband)
- Begleitung von Privatisierung oder Rekommunalisierung
- Kooperationen zwischen Betrieben und/oder Kommunen
- Beteiligung privater Dritter
- Betriebsführungs- und Betreibermodelle
- Abgrenzung Betrieb gewerblicher Art (BgA) - hoheitlicher Bereich
- Gestaltung von steuerlichen Querverbund und Einlagemodellen
- Umsatzsteuerneutrale Gestaltung von Zuschüssen der öffentlichen Hand
- Optimierung des Vorsteuerabzugs